Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schweiz-Vignette
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Die Vignette ist ein Nachweis für die Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr in der Schweiz. Sie ist für die Nutzung der Nationalstraßen obligatorisch und wird in der Regel für ein Kalenderjahr ausgestellt.
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Es gibt keine kürzeren Gültigkeitsdauern.
Die Vignette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Sie darf nicht mit Klebestreifen befestigt oder wiederverwendet werden.
Ja, seit dem 1. August 2023 gibt es die E-Vignette. Sie ist an das Kennzeichen gebunden und muss nicht physisch am Fahrzeug angebracht werden. Wir helfen Ihnen gerne beim Erwerb.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf vignettenpflichtigen Straßen wird mit einer Buße von CHF 200 sowie dem obligatorischen Kauf einer Vignette geahndet.